Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die mit dem Eingriff verbundenen Beeinträchtigungen zu kompensieren.
Ziel ist die Erhaltung der Qualität von Naturhaushalt und Landschaftsbild auf dem Stand ohne den beabsichtigten Eingriff. In der Regel geschieht dies z.B. durch Anpflanzung von Hecken, Anlage von Streuobstwiesen, Entsiegelung von Flächen etc. Anstelle von konkreten Kompensationsmaßnahmen kann u.a. auch ein Ersatzgeld gezahlt werden. Dazu ist von der Unteren Landschaftsbehörde ein Bewertungsrahmen erarbeitet worden, der Anhaltspunkte für die ökologische Eingriffsbewertung und mögliche Ausgleichsmaßnahmen gibt.
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Ihre Ansprechpersonen
Herr
Sebastian Gerhards
Zuständig für:
die Bereiche: Gemeinde Bestwig, Stadt Meschede
die Bereiche: Gemeinde Bestwig, Stadt Meschede
0291 / 94-1667
0291 / 49-26121
Herr
Ralf Höing
Zuständig für:
die Bereiche: Gemeinde Eslohe, Stadt Schmallenberg
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0291 / 94-1670
0291 / 94-26121
Herr
Norbert Knievel
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die Bereiche: Stadt Brilon, Stadt Marsberg
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0291 / 94-1665
0291 / 94-26121
Herr
Hans-Theo Körner
Zuständig für:
die Bereiche: Stadt Hallenberg, Stadt Medebach, Stadt Olsberg, Stadt Winterberg
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0291 / 94-1662
0291 / 94-26121
Herr
Martin Susewind
Zuständig für:
die Bereiche: Stadt Arnsberg, Stadt Sundern
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0291 / 94-1661
0291 / 94-26121
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